GEZ
Stellt euch vor, es gibt einen Rundfunkbeitrag und keiner zahlt ihn.
Dem Erfolgsautor Heiko Schrang wurde mit Gefängnis gedroht, da er sich aus Gewissensgründen weigerte, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Die Geschichte sorgte für große mediale Aufmerksamkeit, was zur Folge hatte, dass unzählige Menschen sich ermutigt sahen, seinem Beispiel zu folgen. Hieraus entstand das Skandalbuch Die GEZ-Lüge.
Dieses Buch ist ein Befreiungsschlag aus Gewissensgründen, die uns auferlegten Ketten aus Lügen, Manipulation und Kriegshetze abzureißen. Es demaskiert das System hinter dem Zwangsbeitrag:
- Warum Intendanten mehr verdienen als die Bundeskanzlerin.
- Warum nur ein geringer Teil der 8,3 Milliarden Einnahmen dem Fernsehprogramm zugutekommt.
- 4,9 Millionen Menschen setzen bereits ein Zeichen und zahlen den Zwangsbeitrag nicht.
- Konkrete Anleitung, wie wir uns zur Wehr setzen können.
GEZ Überlebens-ABC
Ihr habt den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen nicht gezahlt und einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun flattert auch schon Post ins Haus. Vom Beitragsservice (früher GEZ) oder sogar von der Landesrundfunkanstalt.
In der nun folgenden Auseinandersetzung um den Zwangsbeitrag, gilt folgendes „Überlebens-ABC“, dass Ihr Euch gut merken solltet:
- Steckt niemals den Kopf in den Sand, sondern öffnet jeden Brief und bewahrt ihn gut auf.
- Achtet immer darauf, ob das Schreiben die Wörter „Bescheid“, „Festsetzungsbescheid“, „Widerspruchsbescheid“ sowie das Wort „Rechtsbehelfsbelehrung“ enthält. Immer dann, wenn diese Wörter auftauchen, wird es „ernst“ und Ihr müsst reagieren. Wie Ihr reagieren könnt, wird in den folgenden Abschnitten Schritt für Schritt erklärt.
- Ein Bescheid ist ein sogenannter „Verwaltungsakt“. Wenn Ihr einem Bescheid nicht widersprecht, wird er rechtsgültig und kann im Falle eines Festsetzungsbescheids durch einen Vollstreckungsbeamten vollstreckt werden.
- Jeder Bescheid enthält eine sogenannte Frist, um Widerspruch einzulegen oder Klage einzureichen. Notiert euch diese Fristen im Kalender.
- Ganz wichtig: Die GEZ-Sender arbeiten mit allen Mitteln. Verschickt daher alle Schreiben entweder per Einschreiben oder per Fax. Ansonsten wird behauptet, das Schreiben wäre nicht angekommen.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Informationsangebot stellt keine Rechtsberatung dar!
Ich mache darauf aufmerksam, dass diese Seiten lediglich der Weitergabe von Informationen dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen.
Der Inhalt dieser Seiten kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf die jeweilige spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen.
Insofern sind alle Ausführungen auf diesen Seiten ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Das Umsetzen der genannten Vorschläge kann zu unkalkulierbaren Risiken führen, für die ich als Autor keine Haftung übernehme, sondern die jeder selbst verantworten muss.
Meine Empfehlungen werden Konsequenzen für jeden Einzelnen haben, die er selbst tragen muss.
Die Hinweise auf diesen Seiten sind keine Anleitung dazu, in persönlichen Einzelfällen eine Befreiung zu erwirken.
Befreiung aus Gewissensgründen
Frau Musterfrau
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, xx. Monat 2019
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Gesonderter Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in einem „besonderen Härtefall“ entsprechend RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1
Hiermit beantrage ich die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 6 RBStV aus religiösen und Gewissensgründen. Ich folge darin der Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes in seiner Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012):
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)
Ich gehöre einer / keiner Religionsgemeinschaft an und bin dennoch oder vielleicht gerade deshalb ein zutiefst religiöser Mensch, der versucht, eigene Einsichten und höhere Erkenntnisse im praktischen Leben umzusetzen und darin meinem Gewissen zu folgen.
Seit mehr als … Jahren besitze ich kein Fernseh- und Rundfunkempfangsgerät und werde auch für den Rest meines Lebens darauf verzichten. Ich tue dies aus bewusster Überzeugung, um mich im Alltagsleben vor den von Ihnen verbreiteten Falschinformationen und Ihrer einseitigen Stimmungsmache so gut es geht, zu schützen.
Der Verzicht nicht nur auf Fernsehen, sondern generell auf alle Medienangebote, die von Ihnen ausgehen, ist für mich eine Grundvoraussetzung, um eine religiöse und gewissensgemäße Ausrichtung des Lebens überhaupt in Erwägung ziehen zu können.
In Artikel 4 des Grundgesetzes Abs. 2 heißt es:
„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
In diesem Zusammenhang kann ich es nur als Hohn empfinden, dass ich seit 1.1.2013 per Gesetz dazu verpflichtet sein soll, durch einen Rundfunkbeitrag ein faktisch halbstaatliches Medienimperium finanziell zu unterstützen, dessen Aussagen zu Religion, Politik und Gesellschaft völlig konträr zu meinen tiefsten religiösen- und Gewissensüberzeugungen sind.
Ich kann dies nur als einen böswilligen Angriff auf mein Recht auf ungestörte Religionsausübung empfinden und sehe mich hierdurch in meiner Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit eingeschränkt. Dies stellt für mich eine besondere Härte da, die ich nicht zu tragen bereit bin.
Dass ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwangsweise finanzieren muss, ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass dieser in seiner veröffentlichten Meinung meine religiösen und weltanschaulichen Gefühle verletzt, verstößt auch gegen das in Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschriebene unverbrüchliche Recht:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Darüber hinaus verstößt der Zwangsbeitrag zur Finanzierung der von Ihnen veröffentlichten Meinung gegen das in Artikel 5 Absatz 1 GG festgeschriebene Recht auf negative Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht legt fest, dass niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen werden darf, die Meinung anderer zu teilen, indem er sie zum Beispiel finanziert. Doch genau hierzu zwingen Sie mich, indem ich den von Ihnen geforderten Rundfunkbeitrag zahlen soll.
Ich gehe daher davon aus, dass Sie das Grundgesetz achten und mich entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers aus Härtefallgründen von der Finanzierung der von Ihnen veröffentlichten Meinung befreien werden.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann
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Aufforderung den Befreiungsantrag aus Gewissensgründen zu bescheiden
Ihr habt einen Befreiungsantrag aus Gewissensgründen gestellt aber keinen rechtskräftigen Bescheid erhalten, dann hilft euch folgender Antrag weiter:
(Angaben zu deiner Absenderadresse)
Vorname, Familienname
Straße, Nummer
PLZ, Ort
(Angaben zu deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt)
Volle juristische Bezeichnung der Anstalt
Persönlich z. Hd. Intendant(in) „Vorname“ und „Familienname“
Straße, Nummer
PLZ, Ort
Betreff: Aufforderung zur rechtskräftigen Bescheidung meines Antrages vom xx.xx.xxxx auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht in einem „besonderen Härtefall“ (zur Abwehr meiner inneren Gewissensnot) laut RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1 für die von Ihnen geführten Beitragskonten in meinem Namen XX XX XX XXX (Nummer des Beitragskontos)
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Intendant(in) Name,
am xx.xx.xxxx übersendete ich Ihnen postalisch ein an Sie persönlich adressiertes Schreiben mit dem oben genannten Antrag.
(Textblock-Alternativ-Variante 1, Feedback von einem Mitarbeiter der LRA)
Sie hatten die Bearbeitung meines Begehrens scheinbar nicht selbst geklärt, sondern mein Anliegen an Ihre(n) (Position, Vorname und Familienname) übertragen, denn diese(r) antwortet am xx.xx.xxxx und teilte mir mit, zu welcher allgemeinen Bewertung und Interpretation Ihre Landesrundfunkanstalt bei meinem Antrag gelangt wäre.
(Textblock-Alternativ-Variante 2, Feedback vom Beitragsservice)
Sie hatten die Bearbeitung meines Begehrens scheinbar nicht selbst geklärt, sondern mein Anliegen an die öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio übertragen. Ich erhielt von dieser Stelle am xx.xx.xxxx ein Informationsschreiben. Hierin wurde mir mitgeteilt, zu welcher allgemeinen Bewertung und Interpretation man bei meinem Antrag gelangt wäre.
Auch wenn mein Befreiungsantrag sehr freundlich formuliert war, so ist dieser als „gesonderter Antrag“ zu verstehen, welcher durch Ihre öffentlich-rechtliche Anstalt nicht nur inhaltlich zu bewerten, sondern auch zu bearbeiten ist. Da dies aus meiner Sicht bisher nicht vollumfänglich erfolgte, kontaktiere ich Sie mit diesem Schreiben erneut, um Sie auf diesen Missstand als juristischen Vertreter der Landesrundfunkanstalt hinzuweisen.
Ich bestehe deshalb weiterhin darauf, dass Sie meiner Aufforderung nachkommen und meinen „gesonderten Härtefall-Antrag“ (zur Abwehr meiner inneren Gewissensnot) entsprechend der Befreiungsmöglichkeit RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1 vom xx.xx.xxxx ordnungsgemäß bescheiden.
Sollten Sie weitere detaillierte Erläuterungen benötigen, um meine innere Gewissensnot im Zusammenhang mit der aktuellen Rundfunkbeitragspflicht nachvollziehen zu können dann sende ich Ihnen gerne diese auf Nachfrage zu. Ich appelliere weiterhin an Ihre Menschlichkeit, meinem Antrag stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
(Vorname und Familienname) und deine Unterschrift
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Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid
Ihr habt einen Antrag auf Befreiung aus Gewissensgründen gestellt und einen Ablehnungsbescheid erhalten? Auch hier gilt es zwingend, die angegebenen Fristen zu beachten. Das sind vier Wochen nach Eingang des Schreibens. Sollte der ablehnende Bescheid in einem gelben Umschlag bei Euch eingetroffen sein, man bezeichnet dies als „förmliche Zustellung“, ist auf dem Umschlag das Datum der Zustellung durch den Postboten notiert. Von diesem Tag an zählt die Frist.
Herr Mustermann
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, 27. Januar 2016
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Widerspruch gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx, eingegangen am xx.xx.xxxx
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid. Leider sind Sie bisher nicht Ihrer Pflicht nachgekommen, mich aufgrund meines „besonderen Härtefalls“ von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien, obwohl eine Geltendmachung meinerseits durch einen entsprechenden Antrag an Sie ordnungsgemäß erfolgte. Ich bitte Sie deshalb noch einmal nachdrücklich, mich umgehend von der Rundfunkbeitragspflicht zum Zeitpunkt meines Antrages zu befreien.
Sollten Sie irrtümlicherweise davon ausgehen, dass mein Antrag nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führt bzw. durch Ihre Festhaltung an der Beitragspflicht durch meine Person der Schutzbereich meiner Gewissensfreiheit nicht verletzt wird, obwohl hierdurch eine Gewissensnot entsteht und mir ein garantierter Schutz laut Grundgesetz Art. 4 Satz 1 zu gewährleisten ist, fordere ich Sie hiermit auf, dies Ihrerseits juristisch ausführlich, insbesondere die demokratisch legimitierte hoheitliche Befugnis zur Einschränkung von Grundrechten, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem Einzelnen gewährleistet werden (mit allen Gesetzesquellen-Angaben bzw. höchstrichterlichen Urteilen in gleichartigen Fällen), und für einen Nicht-Juristen in verständlicher Weise durch einen Widerspruchsbescheid ordnungsgemäß zu erläutern.
Ich appelliere weiterhin an Ihre Menschlichkeit, meinen Befreiungsantrag umgehend in Kraft treten zu lassen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann
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Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid
Herr Mustermann
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, 27. Januar 2016
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Widerspruch gegen Ihren Beitrags- bzw. Festsetzungsbescheid vom …
Antrag auf Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Begründung
Mit Schreiben vom … hatte ich einen Härtefallantrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen gestellt. Da hierzu noch keine richterliche Entscheidung in letzter Instanz vorliegt, lege ich hiermit gegen Ihren Bescheid Widerspruch ein und beantrage die Aussetzung des Vollzuges.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann
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Ankündigung der Untätigkeitsklage
Ein sehr wirksames Mittel, die zuständige Landesrundfunkanstalt zum Handeln zu bewegen, ist die „Ankündigung der Untätigkeitsklage“. Genau drei Monate hat die Landesrundfunkanstalt nämlich Zeit, einen Eurer Anträge oder Widersprüche zu bearbeiten, nach Ablauf dieser Frist darf der Bürger vor dem Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage einreichen:
Herr Mustermann
Musterstr. 21
76543 Musterstadt
An die zuständige Landesrundfunkanstalt
Musterstadt, 27. Januar 2016
Beitrags-Nummer: XXX XXX XXX
Ankündigung der Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie bis heute meinen Antrag / Widerspruch vom … nicht bearbeitet. Ich weise Sie daher darauf, dass ich nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten, die Ihnen zur Bearbeitung vom Gesetzgeber zugestanden sind, Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen werde.
Die Kosten des Verfahrens gehen zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Mustermann
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Heiko Schrangs Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg
Heiko Schrang
Verwaltungsgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 32
14469 Potsdam
Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg, rbb, vertreten durch seine Intendantin Patricia Schlesinger, Masurenallee 8 – 14, 14057 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich, Heiko Schrang, Klage gegen die oben genannte öffentlich-rechtliche Anstalt und beantrage:
- den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 29.11.2016 mit der von der Landesrundfunkanstalt vergebenen Beitragskontonummer XXX aufzuheben,
- den Beklagten zu verpflichten, den Kläger entsprechend dem gesonderten Antrag zur Befreiung in einem besonderen Härtefall laut RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1 zum Zeitpunkt der ersten Proklamation (2013) von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien bzw. dem Kläger eine äquivalente Befreiungsmöglichkeit einzuräumen, damit die beim Kläger entstandene innere Gewissensnot und die Einschränkung der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses abgewehrt werden können und der garantierte Schutz laut Grundgesetz Art. 4 Satz 1 und 2 für den Kläger wiederhergestellt wird,
- dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Auch wenn eine Gewissensentscheidung nicht nach objektiven Kriterien einzugrenzen ist, da eine messbare Einheitsbewertung nicht gegeben ist, weise ich darauf hin, dass eine permanente Kommunikation gegenüber dem RBB meinerseits stattfand, um meine individuelle Betroffenheit und die bei mir derzeit bestehende innere Gewissensnot aufzuzeigen.
Sollten das Gericht weitere detaillierte Erläuterungen benötigen, um meine innere Gewissensnot im Zusammenhang mit der aktuellen Rundfunkbeitragspflicht nachvollziehen zu können dann sende ich Ihnen gerne diese auf Nachfrage zu bzw. erläutere diese während der mündlichen Verhandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Schrang
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Liste der Landesrundfunkanstalten
Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Intendant Ulrich Wilhelm Rundfunkplatz 1 80335 München T 089/ 590 00 5 F 089/ 590 01 02 99 beitragsservice@br.de |
Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Intendant Manfred Krupp Bertramstraße 8 60320 Frankfurt am Main T 0800/ 744 74 41 F 069/ 155 33 69 beitragsservice@hr.de |
Mitteldeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Intendantin Karola Wille Springerstraße 25 04105 Leipzig T 0341/ 300 59 60 F 0341/ 300 59 48 beitragsservice@mdr.de |
Radio Bremen Anstalt des öffentlichen Rechts Intendant Jan Metzger Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg T 0421/ 246 0 F 0421/ 246 4 12 00 beitragsservice@radiobremen.de |
Rundfunk Berlin-Brandenburg Anstalt des öffentlichen Rechts Intendantin Patricia Schlesinger Masurenallee 8-14 14057 Berlin T 030 / 97 99 3 0 F 030/ 97 99 3 60 10 9 beitragsservice@rbb-online.de |
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Intendant Peter Boudgoust Neckarstraße 221 70190 Stuttgart T 0711/ 929 46 F 0711/ 929 13 87 8 beitragsservice@swr.de |
Norddeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Intendant Lutz Marmor Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg T 040/ 4156 0 F 040/ 44 76 02 beitragsservice@ndr.de |
Westdeutscher Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Intendant Tom Buhrow Appellhofplatz 1 50667 Köln T 0221/220 0 F 0221/220 4800 beitragsservice@wdr.de |
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